Diese Meldung dürfte jeden WordPress Hoster und alle Kunden interessieren. Das Landgericht Duisburg hat nämlich entschieden, dass im Falle einer zerstörten Webseite der Webspace Anbieter Schadensersatz leisten muss. Vorausgegangen war eine Klage der Webseitenbetreiberin gegen den Webspace Anbieter, weil dessen Festplatte defekt war und er kein Backup der Daten seiner Kundin gemacht hatte.
Das Landgericht Duisburg hat entschieden, dass es die Pflicht eines Webhosters sei, Sicherungskopien anzulegen ( vom 25. Juli 2014, 22 O 102/12). Da dies in diesem Fall nicht geschehen war, muss der Webhoster nun Schadensersatz leisten, wenn auch nicht in der von der Klägerin gewünschten Höhe.
Das Gericht gab in einer Begründung an, dass auch dann regelmäßige Sicherungskopien gemacht werden müssten, wenn es sich bei dem Webspace Anbieter nur um einen Reseller handelt und er selbst keinen Server betreibe. Es sei auch die Aufgabe eines Resellers, für regelmäßige Backups der Internetpräsenz zu sorgen. Allerdings erkannten die Richter die Schadensersatzforderung der Klägerin nur zum Teil an. Schließlich hätte sie eine neue Internetpräsenz gegen die alte erhalten, was den Schadensersatz schmälern würde.
Das Gericht verweigerte außerdem auch eine Nutzungsausfallentschädigung für die monatelange nicht Erreichbarkeit der Webseite. Nach Meinung der Richter handelte es sich bei einer Webseite nicht um ein Mietobjekt. Doch die Anwälte haben gegen diese Entscheidung bereits Berufung eingelegt, da sie die Auffassung vertreten, dass eine Webseite nicht verschleißen oder altern würde.
Das Urteil ist aufgrund der eingelegten Berufung durch die von der Klägerin beauftragten Rechtsanwälte noch nicht rechtskräftig.